Gewässerordnung für Gastangler

Die schönen Oldendorfer Kiesteiche im Naturpark Südheide sind unsere Angelgewässer. Hier können Sie all das finden, was Angler wahrhaftig suchen. Gastangler dürfen an den Teichanlagen 1, 2 sowie 3 von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang angeln.

 

Eine Gewässerkarte speziell für Sie als Gastangler hilft Ihnen sich am Gewässer zurecht zu finden. Über die Mindestmaße, Entnahme von Fischen, Regeln am Gewässer etc. hält Sie eine Gewässerordnung auf dem Laufenden. Sie erhalten diese mit Ihrer Tageskarte  und Gewässerkarte.

 

Angelmethoden:

Erlaubt sind 2 Handangel, davon maximal 1 Rute mit totem Köderfisch oder nur 1 Spinnrute.

Der Einsatz von lebenden Köderfischen und Setzkeschern ist verboten!

Das Abfüttern von Fischen ist erlaubt, die Futtermenge ist auf 2 KG begrenzt.

Grillen und offenes Feuer ist nicht gestattet! Die Angelplätze sind sauber zu hinterlassen! Mindestmaße und Schonzeiten:

Fischart

Mindestmaße und Entnahmefenster

Schonzeit

Anzahl pro Angeltag

Aal

45 cm

Keine 

2

Aland

-

ganzjährig

 

Stör 

-

ganzjährig

 

Barsch

20 - 40 cm

Keine 

 

Hecht

50 cm

01.02. - 30.04.

2

Zander

50 - 75 cm

01.02. - 30.04.

2

Karpfen

40 - 80 cm

Keine 

2

Karausche, Giebel

25 - 35 cm

Keine 

 

Schleie

30 - 45 cm

Keine 

2

Brassen, Güster

30 - 45 cm

Keine 

 

Plötze, Rotfedern

20 cm

Keine 

 

       

Wels

50 cm

Keine 

 

 

 

Für alle übrigen Fischarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

Fangmeldungen:

Jede Entnahme eines Fisches ist sofort auf der Fangmeldung einzutragen!

Werfen sie die ausgefüllte Fangmeldung in den Briefschlitz an der Hütte am Teich 1

oder in den Kasten des Aushangs am Eingang zum Teich 2.

Gebührensätze:
1 Tag 8 Euro
3 Tage 15 Euro
Woche 25 Euro
Boot pro Tag 2 Euro

Desweiteren gelten ausschließlich die aktuellen Bestimmungen auf der Gastkarte und

der Gewässerordnung!

Änderungen oder Abweichungen behalten wir uns vor, alle Angaben ohne Gewähr.